Informationen zum Schutz personenbezogener Daten nach DSGVO

zur Bestätigung der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Informationspflichten

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Nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DGSGVO) muss jeder bei Speicherung von personenbezogenen Daten den Betreffenden auf die Speicherung und die bestehenden Rechte hinweisen. Dabei reicht es nicht aus, datenschutzrechtliche Hinweise zu einem Miet- oder Arbeitsvertrag hinzuzufügen. Denn § 13 Absatz 1 DSGVO schreibt vor, dass bestimmte Informationen bereits zum Zeitpunkt der Erhebung personenbezogener Daten zu geben sind. Dies ist in der Regel immer vor dem Abschluss eines Vertrages.
Das Informationsblatt dient dem Nachweis der Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann für alle in Frage kommenden Vertragsarten genutzt werden.

Zusätzliche Information

Gewicht6 g
Größe297 × 210 × 1 mm
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