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Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung vom RNK Verlag ist Ihre persönliche Vorsorge gesichert. Die Patientenverfügung wurde nach den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz konzipiert und von Juristen entwickelt. Jeder kann damit exakt bestimmen, was medizinisch unternommen werden soll, falls er aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall entscheidungsunfähig werden sollte. Die Verfügung enthält alle Formulare für die Absicherung im medizinischen Notfall.

Patientenverfügung im Klemmbrett

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Wissenswertes zu den einzelnen Verfügungen

Medizinisches Herz mit Personen

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung kann vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entschieden werden. Wenn jemand nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, sobald man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, kann in der Patientenverfügung festgelegt werden, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe gewünscht oder nicht gewünscht sind. Die Patientenverfügung ist nach § 1901a BGB für Ärzte und Betreuer bindend.

Vorsorgevollmacht

Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ist dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erstellt hat. Mit dieser Vollmacht kann eine vertraute Person mit der Wahrnehmung einzelner Angelegenheiten oder aller Interessen beauftragt werden. Der Bevollmächtigte kann auf dieser Grundlage im Fall der fehlenden Entscheidungsfähigkeit handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Betreuungsgericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Betreuungsverfügung

Ist eine Person aufgrund psychischer Erkrankung, geistiger oder seelischer oder körperlicher Behinderungen hilfebedürftig, kann vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Dieser Betreuer soll die Interessen des Betreuten wahrnehmen und dessen Wünsche berücksichtigen. Mit der Betreuungsverfügung kann schon im Voraus festgelegt werden, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll und wer auf keinen Fall als Betreuer infrage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, z. B. zu respektierende Wünsche. Mit der Betreuungsverfügung wird die Bestellung von unbekannten oder sogar unerwünschten Personen als Betreuer verhindert.

Arzt hält ein Stift in der Hand mit der Patientenverfügung

Vorsorgen bevor es zu spät ist!

Egal ob durch Unfall, Krankheit oder Alter, jeder kann in die Lage kommen, wichtige Fragen selbst nicht mehr beantworten zu können. Für diesen Fall heißt es rechtzeitig vorsorgen mit unserer stetig aktuellen Patientenverfügung! Nach den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz.

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