100 Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
nach der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001
Die Langzeit-Lieferantenerklärung dient dem Exporteur als Nachweis bei der Beantragung oder Ausstellung eines Präferenznachweises, z.B. einer Warenverkehrsbescheinigung oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung, um Waren zollfrei oder zu geminderten Zollsätzen versenden zu können.
Zusätzliche Information
Gewicht | 6 g |
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Größe | 297 × 210 × 1 mm |