50 Frachtbriefe für den gewerblichen Güterkraftverkehr – selbstdurchschreibend

nach § 408 Handelsgesetzbuch

38,50 

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Der Frachtführer kann nach § 408 HGB die Ausstellung eines Frachtbriefes mit drei Ausfertigungen für Absender, Empfänger und Frachtführer verlangen, in dem die gesetzlich geregelten Angaben enthalten sein müssen. Der Vordruck erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Zusätzliche Information

Gewicht11 g
Größe315 × 210 × 1 mm
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