Meldeschein für Beherbergungsstätten – alle Bundesländer

nach dem Meldegesetz

12,19 

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Nach den Meldevorschriften haben Personen, die in Beherbergungsstätten für nicht länger als zwei Monate aufgenommen werden, einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Meldescheine für Beherbergungsstätten erfüllen diese Meldepflicht.

Zusätzliche Information

Gewicht 200 g
Größe 210 × 148 × 10 mm

Herstellerinformationen

RNK Verlag eine Marke der Roth GmbH
Gewerbestraße 9
08115 Lichtentanne
Deutschland

Telefon: 033701 3526 0
E-Mail: service@rnk-verlag.de

Dokumente zur Produktsicherheit

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