Meldeschein für Beherbergungsstätten – alle Bundesländer
nach dem Meldegesetz
Nach den Meldevorschriften haben Personen, die in Beherbergungsstätten für nicht länger als zwei Monate aufgenommen werden, einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Meldescheine für Beherbergungsstätten erfüllen diese Meldepflicht.
Zusätzliche Information
Gewicht | 200 g |
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Größe | 210 × 148 × 10 mm |