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Über jede Prüfungs-, Probe-oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Für jedes zugeteilte rote Kennzeichen ist ein eigenes Fahrtennachweisheft zu führen, in das jede durchgeführte Fahrt eingetragen werden muss. Dieses Nachweisheft erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

Zusätzliche Information

Gewicht31 g
Größe210 × 148 × 1 mm
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